(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
Famos-Montagen.de – Thomas Thuge, Auf der Höhe 7, [PLZ/Ort], (nachfolgend „Auftragnehmer“),
und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) im Bereich Innenausbau, Terrassenbau sowie dem Vertrieb und der Montage von genormten Baufertigteilen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Ausführung der Leistung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(3) Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe oder Material, die technisch bedingt oder handelsüblich sind, gelten nicht als Mangel.
(1) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Montageleistungen am vereinbarten Termin ungehindert durchgeführt werden können (freier Zugang, Stromanschluss, etc.).
(2) Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer den entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung in angemessener Höhe verlangt werden.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
(5) Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(1) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Materialmangel oder Witterungseinflüssen verlängern sich Fristen angemessen.
(3) Schadensersatzansprüche wegen Liefer- oder Leistungsverzug sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
(1) Nach Fertigstellung wird die Leistung gemeinsam mit dem Kunden abgenommen.
(2) Wird keine Abnahme verlangt, gilt die Leistung nach Ablauf von 7 Tagen als abgenommen, sofern der Kunde keine Mängel rügt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.